Deckungsgrad
Der Deckungsgrad nach Art. 44 BVV2 berechnet sich nach der folgenden Formel:
Verfügbares Vorsorgevermögen x 100 / Versicherungstechnisch notwendiges Vorsorgekapital.
Das verfügbare Vorsorgevermögen besteht aus den gesamten, per Bilanzstichtag zu Marktwerten bilanzierten Aktiven, vermindert um die Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung und Arbeitgeberbeitragsreserven.
Das versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital entspricht der Gesamtheit der Spar- und Deckungskapitalien einschliesslich notwendiger Verstärkungen.
Der Deckungsgrad gemäss Artikel 44 Abs. 1 BVV2 beträgt per 31. Dezember 2016 112.4% (Vorjahr 115.9%).
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